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OVG NRW erklärt Teleshopping als nicht öffentlich wertvoll
Das OVG NRW hat entschieden, dass Teleshopping nicht als "public value" gilt. Dies hat weitreichende Folgen für den Rundfunk.
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Das OVG NRW hat entschieden, dass Teleshopping nicht als "public value" gilt. Dies hat weitreichende Folgen für den Rundfunk.